Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige, die mit viel Hingabe und Kraft ihre Aufgaben erfüllen, benötigen hin und wieder eine Auszeit, um neue Energie zu tanken.  

In diesen Fällen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst während der Abwesenheit (Verhinderungspflege). Als zuverlässiger Pflegedienst stehen wir für Sie bereit, um auch in Ihrer Abwesenheit übergangslos ein Höchstmaß an Pflege zu sichern.

Anstelle der Ersatzpflege im häuslichen Bereich kann für die Pflege auch eine stationäre Einrichtung in Anspruch genommen werden. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, zur Verhinderungspflege unsere Räumlichkeiten zu nutzen.

Die Pflegekasse übernimmt für die Verhinderungspflege die pflegebedingten Kosten bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.510,- Euro.

Beantragung der Verhinderungspflege


Unser Pflegedienst erledigt für Sie selbstverständlich den gesamten Antragsvorgang gegenüber Ihrer Pflegeversicherung. Nutzen Sie unseren speziellen Antragsservice.  

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist:


... dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Gründe einer Verhinderung können sein:

  • Erholungsurlaub / bedingt durch Erschöpfung
  • Krankheit
  • Beruflich bedingte vorübergehende Ortsabwesenheit
  • Vorübergehende Haushaltsführung eines anderen
  • Erkrankten Angehörigen

Für nähere Informationen zur Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.