Familienpflege
Familienpflege und Haushaltshilfe
Familienpflege nach SGB V
Sollte Ihnen aus gesundheitlichen Gründen die Haushaltsführung und Betreuung der Kinder nicht möglich sein, so unterstützen wir Sie gerne im Alltag. Ihre Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten im Rahmen des §38 SGB V. Der Anspruch besteht auch bei Problemen in der Schwangerschaft.
Mögliche Leistungen individuell nach Bedarf:
- Kinderbetreuung
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufen
Haushaltshilfe nach SGB XI
Gerne unterstützen wir Sie im Haushalt bei Pflegebedürftigkeit. Ihre Pflegekasse übernimmt je nach Pflegestufe die Kosten