Familienpflege

Familienpflege und Haushaltshilfe


Familienpflege nach SGB V
Sollte Ihnen aus gesundheitlichen Gründen die Haushaltsführung und Betreuung der Kinder nicht möglich sein, so unterstützen wir Sie gerne im Alltag. Ihre Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten im Rahmen des §38 SGB V. Der Anspruch besteht auch bei Problemen in der Schwangerschaft.
Mögliche Leistungen individuell nach Bedarf: 

  • Kinderbetreuung
  • Zubereiten der Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Einkaufen  

Haushaltshilfe nach SGB XI

Gerne unterstützen wir Sie im Haushalt bei Pflegebedürftigkeit. Ihre Pflegekasse übernimmt je nach Pflegestufe die Kosten    

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.